1C_759/2021: Baselstädtische Volksinitiative “Ja zum ECHTEN Wohnschutz” / Bundesrechtswidriges Rückkehrrecht (amtl. Publ.)
Das Bundesgericht hat sich mit den mit einer Volksabstimmung angenommenen Änderungen des Gesetzes des Kantons Basel-Stadt über die Wohnraumförderung befasst und eine Beschwerde gegen § 8a WRFG abgelehnt, da das Rückkehrrecht von Mietparteien in die sanierte oder umgebaute Liegenschaft direkt in das vom Bundesrecht abschließend geregelte Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter eingreift und somit gegen das Bundesrecht verstößt.

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