5A_420/2021: Berücksichtigung von weggefallenem Kindesunterhalt bei der Berechnung des gebührenden ehelichen und nachehelichen Unterhalts
Das Bundesgericht hat in einem Urteil präzisiert, dass bei der Berechnung des gebührenden Unterhalts für Trennung oder Scheidung die freien Mittel der Eltern aufgrund des Wegfalls von Kindesunterhalt nur berücksichtigt werden, wenn sie in zeitlicher Nähe zur Trennung frei werden und die Ehedauer sowie andere Umstände berücksichtigt wurden.

Bild durch KI erstellt
JuraBlogs.com ist ein Portalangebot und erstellt und veröffentlicht keine eigenen Inhalte. Die Meldungen, die bei JuraBlogs erscheinen, stammen von den Autoren der teilnehmenden Blogs und werden automatisiert über einen Feed eingespeist. Zusammenfassungen der Artikel werden automatisiert mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI/AI) erstellt. Wir haben auf die Inhalte der Meldungen keinen Einfluss noch geben diese unsere Meinung wieder.
Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis
Wir verwenden Künstliche Intelligenz, um die Artikel der teilnehmenden Blogs zusammenzufassen.
Bei diesem Artikel sind wir uns unsicher - noch unsicherer, als bei anderen Artikeln ;-) - , ob die Zusammenfassung korrekt ist.

Cookies & Datenschutz
Damit JuraBlogs so funktioniert, wie wir uns das gedacht haben, benutzen wir Cookies. Wir benutzen diese, um die JuraBlogs zu verbessern, um die Nutzung zu analysieren und unser Angebot zu personalisieren.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung Bitte treffen Sie Ihre Auswahl.