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5A_420/2021: Berücksichtigung von weggefallenem Kindesunterhalt bei der Berechnung des gebührenden ehelichen und nachehelichen Unterhalts

Das Bundesgericht hat in einem Urteil präzisiert, dass bei der Berechnung des gebührenden Unterhalts für Trennung oder Scheidung die freien Mittel der Eltern aufgrund des Wegfalls von Kindesunterhalt nur berücksichtigt werden, wenn sie in zeitlicher Nähe zur Trennung frei werden und die Ehedauer sowie andere Umstände berücksichtigt wurden.

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Rechtsgebiete Familienrecht
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