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5A_794/2022: Kognitionsbefugnis der SchKG-Aufsichtsbehörde bei der Prüfung der Bezeichnung des Lead-Betreibungsamts (amtl. Publ.)

In dem Urteil geht es darum, ob die kan­tonale Auf­sichts­be­hörde befugt ist, die Bezeichnung des Lead-Betreuungsamtes im Arrestbefehl zu prüfen und der Schuldner Berufung eingelegt hat, um die Rechtswidrigkeit der Arresturkunde festzustellen. Das Bundesgericht urteilte, dass die kan­tonale Auf­sichts­be­hörde nicht für die Bezeichnung des Lead-Betreuungsamtes zuständig ist und der Arrestbefehl vollzogen werden musste, ohne die materiellen Voraussetzungen des Arrestes zu prüfen.

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