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6B_1412/2021: Härtefallprüfung bei Landesverweisung

Das Bundesgericht prüfte in einem Urteil vom 9. Februar 2023 das Vorliegen eines Härtefalls nach Anordnung einer Landesverweisung aufgrund von gewerbsmäßigem Diebstahl und mehrfachem Hausfriedensbruch und entschied, dass die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen der Beschuldigten überwiegen, insbesondere aufgrund ihrer Therapieunfähigkeit und der negativ ausfallenden Legalprognose.

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