Absprache I: Inhalt der Verständigungsmitteilung, oder: Wer hat mit wem über was gesprochen?
Der BGH hat entschieden, dass die Mitteilungen der Vorsitzenden in Bezug auf Verständigungsgespräche den Anforderungen des § 243 Abs. 4 StPO nicht genügen, da diese außerhalb der Hauptverhandlung stattgefunden haben und somit informelles und unkontrollierbares Verhalten unter Umgehung strafprozessualer Grundsätze ermöglichten.

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In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.
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