Achtung Handwerker und Dienstleister: Nicht aufgeklärter Verbraucherwiderruf – eine Langzeitfolge ohne Wertersatz!
Es geht um die lange Widerrufsfrist bei fehlender Aufklärung, die bis zu 1 Jahr und 14 Tage betragen kann. Das Urteil des EuGH vom 17. Mai 2023 betont die Wichtigkeit der richtigen Belehrung über das Widerrufsrecht.

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