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Kanzlei Dr. Bahr

AG München: "Bitte keine Werbung einwerfen"-Verbot gilt auch für lose abgelegte Werbeflyer

Ein Münchner Gericht untersagt einem Umzugsunternehmen das Ablegen von Werbung vor einem Mehrfamilienhaus und droht für Zuwiderhandlungen Strafen an.

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