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AG München: E-Mail-Werbung kann trotz erteilter Einwilligung wegen Zeitablaufs unzulässig werden

Das AG München entschied, dass eine einmal erteilte Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung nach Ablauf einer bestimmten Zeit unwirksam werden kann, wenn weitere Umstände im Einzelfall hinzutreten, was dazu führen kann, dass die E-Mail-Werbung unzulässig wird.

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