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Wilde Beuger Solmecke

Alkoholkonsum: Bier trinken in der Mittagspause ist kein Kündigungsgrund – oder doch?

Ein Elektriker in Spanien wurde gekündigt, nachdem er während der Arbeit bis zu drei Liter Bier trank, er gewann jedoch den Fall vor Gericht, da seine Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigt war und der Alkoholkonsum nur während der Pausen stattfand. Eine solche Entscheidung wäre in Deutschland jedoch aufgrund des erhöhten Unfallrisikos nicht vorstellbar.

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