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Wilde Beuger Solmecke

Anbieten von Speichermedien: Keine Urheberabgabe für Online-Marktplätze

Betreiber von Online-Marktplätzen müssen keine Zahlungen und Auskünfte für angemessene Speichermedienvergütung leisten, da sie keine Hersteller, Händler oder Importeure sind und somit nicht in die Vertriebskette eingebunden sind, wie der BGH bestätigt hat.

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