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Arbeitsrecht Aktuell

Anfechtung des Arbeitsvertrages oder fristlose Entlassung?

Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens dürfen Arbeitgeber nur Fragen stellen, die mit der zu besetzenden Stelle in Zusammenhang stehen, und bei Täuschung im Bewerbungsverfahren kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag anfechten oder eine fristlose Kündigung aussprechen, wobei die Fristenregelung Unterschiede aufweist, und bei einer Anfechtung wegen absichtlicher Täuschung kann das faktische Arbeitsverhältnis sofort gekündigt werden, wobei die Auflösung von Arbeitsverhältnissen aufgrund von Ungültigkeit gemäß Art. 320 Abs. 3 OR ausnahmsweise ex nunc erfolgt, jedoch nur bei Vorliegen von Gutgläubigkeit des Arbeitnehmers, die widerlegbar ist.

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Aktuelles aus dem Arbeitsrecht von Lic. iur., Rechtsanwalt, LL.M. Nicolas Facincani

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