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Rechtslupe

Anhörungsrüge – und die Wiedereinsetzung

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde einem Kläger nicht gewährt, dessen Sozietät das Vorbringen zur krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht hinreichend begründet hat, als die Frist zur Erhebung der Anhörungsrüge bereits abgelaufen war.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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