Anspruch auf Mindestlohn: Juristin arbeitet 8 Jahre im Yoga-Ashram
Eine Volljuristin, die jahrelang in einem Yoga-Zentrum gearbeitet hat, hat das Recht auf Mindestlohn, da sie als Arbeitnehmerin betrachtet wird und nicht als Mitglied einer Religionsgemeinschaft. Das BAG entschied, dass der Yoga-Verein nicht als Religionsgemeinschaft eingestuft werden könne und dass der gesetzliche Mindestlohn auch in diesem Fall garantiert werden müsse.

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