Arbeitgeber aufgepasst: der Kampf um die besten Angestellten ist keine kartellrechtsfreie Zone!
Kartellbehörden rücken Abwerbeverbote und Gehaltsabsprachen zwischen Arbeitgebern aufgrund des steigenden Fachkräftemangels und einer Verschiebung des Kräfteverhältnisses zugunsten der Arbeitnehmer in den Fokus; solche Absprachen verstoßen gegen das Kartellrecht und können weitreichende Konsequenzen haben.

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