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Osborne Clacke

Arbeitgeber aufgepasst: Die Frist zur Abgabe der Anzeige über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen läuft ab!

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen haben gemäß § 156 SGB IX auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.

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