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Rechtslupe

Arbeitnehmerüberlassung – und die tarifvertraglich modifizierte Überlassungshöchstdauer

Eine Betriebsvereinbarung, die die Überlassungshöchstdauer von Leiharbeitnehmern auf 48 Monate verlängert, ist als "vorübergehend" im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes anzusehen und somit rechtens. Tarifvertragsparteien sind befugt, die gesetzliche Überlassungshöchstdauer zu verkürzen oder auszudehnen, solange die Arbeitsplatzbezogenheit nicht im Widerspruch zum Unionsrecht steht.

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Rechtsgebiete Arbeitsrecht
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