Arbeitsrechtliche Aspekte der Energiepreisbremsen
Das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas, Wärme und Strom enthält eine Pflicht zur Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie ein Verbot von Boni und Dividenden für Unternehmen, die eine Förderung von mehr als 2 Millionen Euro erhalten möchten. Unternehmen können sich entweder durch Tarifverträge / Betriebsvereinbarungen oder Selbsterklärungen zur Beschäftigungssicherung verpflichten und müssen die Einhaltung bis zum 15. Juli 2023 nachweisen.

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