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Rechtslupe

Arbeitsunfähigkeit bei Fortsetzungserkrankungen – und die Darlegungslast

Hat ein Arbeitnehmer wiederholt eine Krankschreibung wegen derselben Krankheit, muss er im Streit um den Entgeltfortzahlungsanspruch Tatsachen vorlegen, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung bestanden, jedoch widerspricht dies nicht den grundrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

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