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Kanzlei Dr. Bahr

ArbG Oldenburg: 10.000,- EUR Schadensersatz für verspätete DSGVO-Auskunft

Das Arbeitsgericht Oldenburg entscheidet in einer Klage auf Schadensersatz für eine verspätete DSGVO-Auskunft und spricht dem Kläger einen Ausgleich iHv. 10.000,- EUR zu.

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