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Beckmann und Norda

ArbG Oldenburg: 10.000 EURO immaterieller Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO für ehemaligen Arbeitnehmer wegen unterbliebener Auskunftserteilung gemäß Art. 15 DSGVO durch Arbeitgeber

Ein Gericht in Oldenburg hat einem ehemaligen Arbeitnehmer 10.000 EURO immateriellen Schadensersatz aufgrund einer unterbliebenen Auskunftserteilung durch den Arbeitgeber gemäß Art. 15 DSGVO zugesprochen.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.

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