Inhalte auf JuraBlogs sind teilweise durch KI erstellt. Mehr →
Rechtslupe

Architekt mit "altem" Fachhochschul-Diplom

Personen, die erfolgreich einen auf Architektur ausgerichteten Diplomstudiengang an einer deutschen Fachhochschule abgeschlossen haben und eine vierjährige Berufserfahrung nachweisen können, dürfen in die Architektenliste eingetragen werden - unabhängig davon, ob das Diplomstudium auf eine mindestens vierjährige Regelstudienzeit angelegt war oder nicht.

Bild durch KI erstellt

Über das Blog

Mehr erfahren

Rechtsgebiete Verwaltungsrecht
Über JuraBlogs

JuraBlogs.com ist ein Portalangebot und erstellt und veröffentlicht keine eigenen Inhalte. Die Meldungen, die bei JuraBlogs erscheinen, stammen von den Autoren der teilnehmenden Blogs und werden automatisiert über einen Feed eingespeist. Zusammenfassungen der Artikel werden automatisiert mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI/AI) erstellt. Wir haben auf die Inhalte der Meldungen keinen Einfluss noch geben diese unsere Meinung wieder.