Asylbehörde BAMF darf Handys nicht einfach durchsuchen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16. Februar 2023 das erstinstanzliche Urteil des VG Berlin bestätigt und damit festgestellt, dass die von der Bundesbehörde für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführte Durchsuchung des Handys einer Asylsuchenden im Jahr 2019 rechtswidrig war.

Illustratiert durch KI / DALL-E
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