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Rechtslupe

Atypisch stille Gesellschaft – und die Betriebsaufgabe

Der Artikel beschreibt die Bedingungen für eine Betriebsaufgabe im deutschen Steuerrecht und erklärt, dass ein formeller Verzicht auf die Betriebsaufgabe oder der Wunsch, sie zu vermeiden, irrelevant ist, wenn die tatsächlichen Umstände auf eine Betriebsaufgabe hindeuten. Außerdem wird erklärt, dass bei einer GmbH & atypischen Still-Gesellschaft die Auflösung die Beendigung der Gesellschaft bedeutet, ohne Abwicklung zu involvieren.

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