Auf ein Neues mit dem Hinweisgeberschutzgesetz – Murmeltiertag im Parlament
Das Hinweisgeberschutzgesetz, welches die EU-Hinweisgeberrichtlinie in deutsches Recht umsetzen soll, kommt nun wieder in den Bundestag. Die Regierungsparteien haben den Entwurf in zustimmungs- und zustimmungsfreie Aspekte aufgeteilt. Unternehmen müssen ab 2025 auch anonyme Meldungen bearbeiten können, und das Gesetz wird einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten. Die Anwendbarkeit auf Strafgesetze und die Verpflichtung zur Bearbeitung anonymer Meldungen waren Gegenstand von Kritik der Opposition.

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