Aufbewahrungsfrist: Wann sind Bewerbungen zu löschen?
Der Artikel beschreibt die rechtlichen Aspekte der Handhabung von Bewerbungen in Unternehmen und erläutert, dass es im Allgemeinen keine spezifischen Aufbewahrungsfristen gibt, sondern dass die allgemeinen Grundsätze des Datenschutzes zu beachten sind. Bei Bewerbungen auf nicht-öffentliche Stellen dürfen Unterlagen abgelehnter Bewerber/innen bis zu sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens aufbewahrt werden.

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