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Rechtslupe

Ausbildung zum Rettungshelfer – als Berufsausbildung des angehenden Piloten

Aufwendungen für eine Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer sind als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar, wenn der Steuerpflichtige bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, welche ihm die für die Ausübung des ersten Berufes erforderlichen Grundlagen vermittelt.

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