Auslagen für den unterbevollmächtigten Terminsvertreter, oder: Erstattungsfähig, ja oder nein?
Heute ist "Gebührentag", aber die Autorin hat Schwierigkeiten, passende Entscheidungen für die Berichterstattung zu finden. In dem Fall, den sie vorstellt, geht es um die Erstattung der Kosten eines Unterbevollmächtigten und das Gericht hat entschieden, dass diese grundsätzlich erstattungsfähig sind, wenn sie im Interesse des Auftraggebers und in ausdrücklicher Absprache mit ihm erfolgt sind.

Bild durch KI erstellt
In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.
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