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Ferner Alsdorf

Ausstrahlung eines Musikwerks als Hintergrundmusik in einem Personenbeförderungsmittel

Die Wiedergabe von Musik als Hintergrundmusik in einem Personenbeförderungsmittel gilt als öffentliche Wiedergabe im Sinne des Unionsrechts, während die bloße Installation einer Lautsprecheranlage und Software an Bord kein solches Recht darstellt.

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