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Ferner Alsdorf

Auswirkungen von AGB-Änderungen bei Sperrung von YouTube-Video

Das OLG Dresden entschied, dass bei einer Sperrung eines Beitrags auf YouTube die vertraglichen Regelungen zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gelten und eine Änderung der Nutzungsbedingungen nur wirksam ist, wenn der Anbieter eine einseitige Änderung wirksam vorbehält oder mit dem Nutzer einen Änderungsvertrag abschließt.

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