BAG: Dreijährige Verjährungsfrist bei Urlaubsgeltung bleibt bestehen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 31. Januar 2023 entschieden, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch gegen einen Arbeitgeber dreijährig verjährt und die Verjährungsfrist erst mit dem Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem das Arbeitsverhältnis endet.
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