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BAG stärkt den Grundsatz des gleichen Entgelts für Frauen und Männer - Verhandlungsgeschick ist kein Differenzierungsgrund

Das BAG hat entschieden, dass es eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt, wenn ein Arbeitgeber einer Frau ein niedrigeres Entgelt als ihrem männlichen Kollegen für gleiche oder gleichwertige Arbeit zahlt, auch wenn dieser ein höheres Entgelt fordert und dieser Forderung nachgibt.

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