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Rechtslupe

Bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums – und der Beschlusszwang

Ein Wohnungseigentümer benötigt einen Gestattungsbeschluss, bevor er eine bauliche Veränderung vornimmt, der durch Beschlussetzungsklage erzwungen werden kann, auch wenn kein Wohnungseigentümer in rechtlich relevanter Weise beeinträchtigt wird.

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