BdDI: Bundesbeauftragter für Datenschutz hat dem Bundespresseamt den Betrieb der Facebook Fanpage der Bundesregierung untersagt
Der BfDI hat dem Bundespresseamt untersagt, die Facebook Fanpage der Bundesregierung zu betreiben, da er die Einhaltung des Datenschutzrechts in Bezug auf diese Seite nicht nachweisen konnte.

Illustratiert durch KI / DALL-E
Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.
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