Beamter unterliegt vor Gericht: Kein Geld-Ausgleich für über Mindesturlaub hinausgehenden Urlaub
Ein vorzeitig in den Ruhestand versetzter Beamter kann eine finanzielle Abgeltung von nicht genommenen Urlaubstagen nur dann verlangen, soweit im entsprechenden Kalenderjahr der unionsrechtlich gewährleistete Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen nicht ausgeschöpft wurde. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage eines Ruhestandsbeamten ab.

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