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Rechtslupe

Bebaungsplan – und die unzureichende Ermittlung der für die Abwägung bedeutsamen Belange

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan der Stadt Ostritz wegen unzureichender Ermittlung der bedeutsamen Belange für unwirksam erklärt.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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Rechtsgebiete Verwaltungsrecht
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