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Rechtslupe

Behindertenausweis mit Merkzeichen aG – und die Gehunfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass für die Zuerkennung des Merkzeichens aG die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich ist und dass eine bessere Gehfähigkeit in anderen Lebenslagen für dessen Zuerkennung grundsätzlich keine Bedeutung hat.

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