Beim Elektroroller explodiert die ausgebaute Batterie, oder: Haftet der Halter?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Elektrorollerhalter nicht für Schäden haften muss, die durch eine ausgebaute und in Brand geratene Batterie während der Inspektion verursacht wurden, da die Batterie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Teil der Betriebseinrichtung war und es keinen nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang gab.

Illustratiert durch KI / DALL-E
In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.
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