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Rechtslupe

Berufungsbegründung per beA – und die Kontrolle der ordnungsgemäßen Übermittlung

Ein Wiedereinsetzungsantrag aufgrund versehentlich falscher Übermittlung einer Berufungsbegründung statt eines Antrags auf Verlängerung der Frist durch das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) wurde abgelehnt, da die Kontrolle der ordnungsgemäßen Übermittlung auch anhand des Dateinamens erfolgen muss.

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