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Thorsten Blaufelder

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter muss unabhängig sein

Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass eine Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus wichtigem Grund gerechtfertigt sein kann, wenn er in einem Interessenkonflikt steht.

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