Betriebsrat kann Zustimmung zur Einstellung verweigern, wenn notwendige innerbetriebliche Stellenausschreibung unterblieben ist
Der Arbeitgeber muss innerbetriebliche Stellenausschreibungen nach § 93 BetrVG vornehmen, bevor er eine Entscheidung über deren Besetzung trifft und den Betriebsrat um Zustimmung ersucht, um den innerbetrieblichen Arbeitsmarkt zu aktivieren und die Transparenz des Stellenbesetzungsvorgangs zu gewährleisten. Eine nachträgliche Ausschreibung während des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens ist nicht möglich.

Illustratiert durch KI / DALL-E
Das Expertenforum rund um die Themengebiete Recht, Steuern und Wirtschaft.
JuraBlogs.com ist ein Portalangebot und erstellt und veröffentlicht keine eigenen Inhalte. Die Meldungen, die bei JuraBlogs erscheinen, stammen von den Autoren der teilnehmenden Blogs und werden automatisiert über einen Feed eingespeist. Zusammenfassungen der Artikel werden automatisiert mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI/AI) erstellt. Wir haben auf die Inhalte der Meldungen keinen Einfluss noch geben diese unsere Meinung wieder.
Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis
Wir verwenden Künstliche Intelligenz, um die Artikel der teilnehmenden Blogs zusammenzufassen.
Bei diesem Artikel sind wir uns unsicher - noch unsicherer, als bei anderen Artikeln ;-) - , ob die Zusammenfassung korrekt ist.

Cookies & Datenschutz
Damit JuraBlogs so funktioniert, wie wir uns das gedacht haben, benutzen wir Cookies. Wir benutzen diese, um die JuraBlogs zu verbessern, um die Nutzung zu analysieren und unser Angebot zu personalisieren.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung Bitte treffen Sie Ihre Auswahl.