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Betriebsratsanhörung bei versehentlich falschen Angaben und Kenntnis des Betriebsrats wirksam

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Kündigung nicht unwirksam wird, wenn versehentlich fehlerhafte Informationen an den Betriebsrat weitergegeben wurden, solange das Gremium über die richtigen Daten verfügt hat.

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