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Rechtslupe

Betriebsurlaub in der Universitätsverwaltung – und die Mitbestimmung

In dem vorliegenden Fall ging es darum, ob die Anordnung eines Betriebsurlaubs der Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats unterliegt, wobei das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden hat, dass die Aufstellung eines Urlaubsplans nach § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PersVG BE hierbei mitbestimmungspflichtig ist.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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