Inhalte auf JuraBlogs sind teilweise durch KI erstellt. Mehr →
Ferner Alsdorf

Beweiserhebung von Amts wegen im Strafprozess

Gemäß § 244 Abs. 2 StPO muss das Gericht von Amts wegen Beweise erheben, wenn es begründete Zweifel an der Richtigkeit der bisherigen Beweisaufnahme gibt oder verbleibende Zweifel bestehen und das Gericht nach Aufklärungsmöglichkeiten suchen, um weitere Beweise zu finden.

Bild durch KI erstellt

Über das Blog

Mehr erfahren

Rechtsgebiete Strafprozessrecht
Über JuraBlogs

JuraBlogs.com ist ein Portalangebot und erstellt und veröffentlicht keine eigenen Inhalte. Die Meldungen, die bei JuraBlogs erscheinen, stammen von den Autoren der teilnehmenden Blogs und werden automatisiert über einen Feed eingespeist. Zusammenfassungen der Artikel werden automatisiert mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI/AI) erstellt. Wir haben auf die Inhalte der Meldungen keinen Einfluss noch geben diese unsere Meinung wieder.