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Arbeitsrecht Aktuell

BGer: Uber-Fahrer sind unselbständig

Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass die niederländischen Uber-Gesellschaften AHV-Beiträge für Fahrer von UberX, UberBlack und UberVan (Uber B.V.) und UberPop (Rasier Operations B.V.) bezahlen müssen, da die Fahrer als unselbstständig Erwerbstätige betrachtet werden, die eine dominierende Stellung der Uber-Gesellschaften aufweisen und einer Anbindung an die App unterliegen, ohne ein bedeutendes Unternehmensrisiko zu tragen.

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Aktuelles aus dem Arbeitsrecht von Lic. iur., Rechtsanwalt, LL.M. Nicolas Facincani

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