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Kanzlei Dr. Bahr

BGH: Bei wettbewerbsrechtlicher Klagebefugnis eines Verbands kommt es auf Art der Mitgliedschaft nicht an

Der BGH hat entschieden, dass die Mitgliedschaft (aktiv/passiv) der einzelnen Mitglieder bei der Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen Klagebefugnis eines Verbands grundsätzlich nicht relevant ist.

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