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Beckmann und Norda

BGH: Festhalten der Regulierungsbehörde an vom Netzbetreiber schuldhaft unrichtig gemeldeten Strukturparametern nicht ermessensfehlerhaft

Der BGH hat entschieden, dass das Festhalten der Regulierungsbehörde an vom Netzbetreiber schuldhaft unrichtig gemeldeten Strukturparametern nicht ermessensfehlerhaft ist.

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Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.

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Rechtsgebiete Verwaltungsrecht
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