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Beckmann und Norda

BGH: Gesetzlichkeitsfiktion gemäß Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBG nur bei Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung und nicht bei Abweichung "Vertragsschluss" statt "Vertragsabschluss"

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Gesetzlichkeitsfiktion nur dann gilt, wenn die Muster-Widerrufsbelehrung verwendet wird und Abweichungen die Fiktion außer Kraft setzen können.

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Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.

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Rechtsgebiete Widerrufsrecht
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