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BGH: Jameda.de darf Arzt-Daten auch ohne Zustimmung des Betroffenen auf Plattform speichern

Der BGH entschied, dass Jameda.de allgemein zugängliche Arzt-Daten auf ihrer Plattform speichern darf, da ihr Interesse an dieser Verarbeitung der personenbezogenen Daten und der Betrieb des Bewertungsportals sowohl den gesetzlichen Bestimmungen entspricht als auch ihre berechtigten Interessen wahrnimmt und somit im Rahmen einer Abwägung überwiegt.

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