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BGH: Keine Urheberrechtsabgabe-Pflicht für Online-Marktplätze

Online-Marktplätze müssen keine Urheberrechtsabgaben gemäß § 54 b Abs.2 UrhG entrichten, da sie nicht als Händler gelten, weil sie keine Kaufverträge über vergütungspflichtige Geräte und Speichermedien abschließen (BGH-Urteil).

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