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BGH kippt Freispruch wegen Handels mit CBD-haltigem Nutzhanf: Die Urteilsbegründung liegt vor!

Das Landgericht Berlin hat in einem erstinstanzlichen Urteil fünf Angeklagte vom Vorwurf der Begehung von Betäubungsmittelstraftaten durch den Vertrieb von Bestandteilen der Cannabispflanze mit einem geringen THC-Gehalt und einem hohen CBD-Gehalt in Portionen zu 2 und 5 Gramm über Spätverkaufsstellen und im Online-Handel freigesprochen, welches der Bundesgerichtshof nun aufgehoben hat, da die Beweiswürdigung des Landgerichts in mehreren Punkten mangelhaft war.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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